Mainz, 1451 November 15. Nicolaus von Kues, Kardinal und pästlicher Legat an den Rat der Stadt Lemgo: Es sei ihm von diesem berichtet, daß oftmals wegen Geldschulden der Einwohner Lemgos die dortigen Pfarrkirchen mit dem Interdicte belegt werden. Da dies dem Gottesdienste schade, und durch die geistlichen Gerichte vorzugsweise nur die peccata inobedientium et delinquentium gestraft werden sollen, so habe er befohlen, daß künftig wegen Geldschulden nicht mehr von den Officialen das kirchliche Interdict verhängt werde, und wenn dies dennoch geschehe, so soll das betr. Erkenntniß unwirksam sein. Datum Maguntiae sub nostro sigillo die lune quintadecima mensis novembris anna a nativitate domini millesimo quadringentesimo quinquagesimoprimo pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Nicolai divina providentia pape quinti anno quinto.