Landgraf Philipp von Hessen belehnt Wolf von Mudersbach zu rechtem Mannlehen mit der Burg bei Driedorf samt dem Burgbezirk und der Burgmannenfreiheit gegen Vorbehalt des Öffnungsrechts und Aufnahme von 2-3 seiner Mannen. Diese sollen gefreit sein außer von der Heerfolge, der Landwehr, ansonsten aber die gleichen Rechte genießen wie seine Leute zu Driedorf. Ferner belehnt er Wolf von Mudersbach mit zwei Höfen zu Darmstadt, als Burglehen Weingärten, Gerichte und Zehnten zu Fachingen, Birlenbach, Balduinstein, die vormals Jörg Fleming von Hausen innehatte und Daniel von Mudersdorf (+), der Großvater des Emrich von Mudersbach von Jörg Fleming gekauft hatte. Dafür sollen Wolf von Mudersbach und seine Erben Burgmannen zu Schwalbach sein. Weiterhin belehnt er Wolf von Mudersbach mit den Lehen, die Gotfried Haen von Graf Philipp von Katzenelnbogen zu Driedorf hatte und dem halben Teil der Isenburger Leute als Burglehen zu Hadamar.
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Landgraf Philipp von Hessen belehnt Wolf von Mudersbach zu rechtem Mannlehen mit der Burg bei Driedorf samt dem Burgbezirk und der Burgmannenfreiheit gegen Vorbehalt des Öffnungsrechts und Aufnahme von 2-3 seiner Mannen. Diese sollen gefreit sein außer von der Heerfolge, der Landwehr, ansonsten aber die gleichen Rechte genießen wie seine Leute zu Driedorf. Ferner belehnt er Wolf von Mudersbach mit zwei Höfen zu Darmstadt, als Burglehen Weingärten, Gerichte und Zehnten zu Fachingen, Birlenbach, Balduinstein, die vormals Jörg Fleming von Hausen innehatte und Daniel von Mudersdorf (+), der Großvater des Emrich von Mudersbach von Jörg Fleming gekauft hatte. Dafür sollen Wolf von Mudersbach und seine Erben Burgmannen zu Schwalbach sein. Weiterhin belehnt er Wolf von Mudersbach mit den Lehen, die Gotfried Haen von Graf Philipp von Katzenelnbogen zu Driedorf hatte und dem halben Teil der Isenburger Leute als Burglehen zu Hadamar.
170 I, Verweis auf Abt. 171 Nr. D 317 fol. 3-4
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 16. Jahrhundert >> 1526-1550 >> 1540
1540 September 30
Abschrift 16. Jh., Papier, 171 D 317 f 3-4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D.: Donnerstag nach Michaelis 1540
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ