Eingewandte Appellation in Sachen: Die Einwohner von Thurm und Niedermülsen, Hans Schenkel u. a., gegen Carl Moritz von Brandenstein auf Bösenbrunn in Vormundschaft des minderjährigen Moritz Hermann von Weißenbach aus Thurm und Niedermülsen wegen Frondiensten, Tagelohnes und Treibens der Schafe in die Wälder

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Sächsisches Staatsarchiv
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