In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Klage Johan Schmedding ./. Henrich Berning bzw. dessen Sohn Dr. jur. Berning wegen eines Brunnens
Enthält: Klage des Bäckeramtsverwandten Johan Schmedding (vertreten durch Prokurator Kaspar Osnabrügk) ./. den Ratsherrn Henrich Berning, nach dessen Tod (1635) gegen dessen Sohn Dr. jur. Berning (vertreten durch Prokurator Konrad Hülsbusch). Streit wegen eines Brunnens, an dem Kläger und für sein Hinterhaus der Beklagte berechtigt sind. Der Beklagte nimmt ein Recht daran auch in Anspruch für ein Haus, das er ex discussione Mumme olim Albert Wulfferts angekauft hat. Kläger behauptet: Albert Wulfert habe auf das Recht an dem Brunnen zu Gunsten seiner Rechtsvorgänger Herman Weddepoel und Katharina Nüse verzichtet. Albert Wulffert war verheiratet mit Gertrud Bischoping. Das Haus des Beklagten stößt an Wassermans Haus. Am 13. 11. 1635 findet ein Scheffentag (Ortsbesichtigung) statt durch den Lic. Hinrich Timmerscheidt und die Scheffen Henrich Meinertz und Wilhelm Otterstedde. Erwähnt werden M. Melchior Haverkamp, M. Johan Gyse, Herman Plonies, Anton Brümmer und Herman Wischman.