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Markgräfin Katharina Barbara verzichtet nach erreichtem 12. Lebensjahre altem Herkommen gemäß gegen Zusicherung von 10.000 fl. Deputat auf alle Erbansprüche auf die Markgrafschaft usw., außer im Falle des Aussterbens der Markgrafen von Baden im Mannesstamme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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