Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt zwei Anwälte in einer Vormundschaftsangelegenheit: Der Pfalzgraf hatte als Landesfürst und ordentlicher Richter seine Bürger zu Weinheim, Jeckel Federer und E(be)rhard Schneider (Erhartten Schnider), zu Vormunden der minderjährigen Kinder des verstorbenen Andreas (Endress) Kern zu Weinheim, nämlich Eberhard, Anna und Peter, bestimmt, wie es sein Brief darüber besagt. Jetzt haben die Vormunde vorgebracht, wie sie gegen Benigna, Albrecht (Ebrechtenn) Haßlochs (+) Witwe, im königlichen Kammergericht zu tun haben, wozu sie aber durch verschiedene Geschäfte verhindert wären. Darum haben sie gebeten, dass ihnen Wilhelm Wilbrecht (Wilprecht), Doktor in den Rechten, und Christoph (Christoffelln) Fritzhofer, Licentiat, als "actorn" und Sachwärter gegeben werden. Der Pfalzgraf bestimmt die beiden zu den gebetenen Anwälten in der genannten Sache und gibt ihnen die Vollmacht, alles in der Sache Notwendige im königlichen Kammergericht zu tun. Die Vormunde haben gelobt, dass sie das, was die beiden dort tun werden, halten werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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