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Sebastian von Heusenstamm als Obmann und die Schiedsrichter Johann von Ehrenberg Domdechant, Philipp von Stockheim Domsänger zu Mainz, von wegen des Domstiftes, sowie Wendel von Vilbel Dechant und Christoph von Hohenstein von wegen des Stiftes Bleidenstadt entscheiden in der Sache des Domstiftes gegen das Stift Bleidenstadt wegen der Gerechtsame in Kempten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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