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Schwaben, Landgericht (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Vorderösterreich >> Landvogtei Schwaben
(839, 1278-) 1536-1806
Inhalt und Bewertung
Das Kaiserliche Landgericht auf Leutkircher Heide und in der Gepürs>>, wie die volle Bezeichnung des Gerichts lautete, ist aus zweifacher Wurzel erwachsen, zum einen aus dem kaiserlichen Gericht für die Freien auf Leutkircher Heide, das seinerseits von der Forschung auf das alte Nibelgaugericht zurückgeführt wird, zum anderen aus dem kaiserlichen Gericht für die oberschwäbische Landvogtei, das 1358 erstmals Pirschgericht genannt wird und in dem der Landvogt den Vorsitz hatte. Im 14. oder zu Beginn des 15. Jahrhunderts - vielleicht 1415, als Kaiser Sigismund das Gebiet der Freien auf Leutkircher Heide der Landvogtei angliederte - wurden beide Gerichte vereinigt. Der Landvogt verlor dabei seine Funktion als Landrichter, ernannte aber im Namen des Reichs den Vorsitzenden des neuen kaiserlichen Landgerichts. Landrichter waren Freie von der Heide, Freiadlige oder Stadtbürger.
Das Gericht war zunächst für den Raum zwischen Schussen und Iller zuständig. Sachlich tagte es bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts als Zivil- oder Kriminalgericht. Im 16. Jahrhundert weitete es seinen Bereich aus, der nun das ganze Gebiet zwischen Bodensee, Donau und Lech einschloß. Gleichzeitig verschob sich seine Sachkompetenz ganz auf Zivilstreitigkeiten und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Erst mit der Errichtung vorderösterreichischer Gerichte (vgl. B 27 und B 28) verlor das Landgericht in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts seine Bedeutung.
Der Bestand enthält Schriftgut der Malstätten Altdorf (9 Büschel), Isny (585 Büschel, 22 Protokollbände der Jahre 1631-1801), Ravensburg (17 Büschel) und Wangen (6 Büschel).
Prozessakten des 17. und 18. Jahrhunderts befinden sich auch in den Stadtarchiven Isny, Ravensburg und Wangen.
Literatur:
J. Fischer, Das kaiserliche Landgericht Schwaben in der Neuzeit, in: ZWLG 43 (1984) S. 237-286
Zur Geschichte des Landgerichts Schwaben: Das Landgericht Schwaben entstand im Laufe des 14. Jahrhunderts aus der Vereinigung zweier bis dahin voneinander unabhängiger Gerichte: des 1293 mit einem Landrichter erstmals erwähnten Gerichts auf Leutkircher Heide und des bedeutenderen, wohl aus dem Gericht der Reichslandvogtei in Oberschwaben hervorgegangenen Landgerichts in der Pirs. Es galt bis zu seinem Ende grundsätzlich als kaiserliches Gericht, wurde aber von Österreich, das 1486 die Landvogtei Schwaben als Pfand erworben hatte, trotzdem als Zubehör dieser Pfandschaft betrachtet und seit dem 16. Jahrhundert bewußt als Instrument österreichischer Territorialpolitik eingesetzt. Als Folge dieser Politik erweiterten sich sowohl die sachlichen Kompetenzen wie der Sprengel des Landgerichts. In der Neuzeit war das Landgericht zuständig für Angelegenheiten der streitigen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es konkurrierte dabei freilich mit zahlreichen anderen Gerichten, insbesondere mit den Gerichten solcher Herrschaften und Stände, die von fremden Gerichten befreit waren und deshalb -von Ausnahmen abgesehen- beim Landgericht vorgebrachte Klagen gegen ihre Untertanen abfordern und vor ihre eigenen Gerichte ziehen konnten. Das Landgericht war stets nur erste Instanz, nie Appellationsgericht. Dagegen waren Appellation gegen Urteile des Landgerichts grundsätzlich möglich, nach der Landgerichtsordnung allerdings nur beim oberösterreichischen Kammergericht. In der Praxis wurde diese Bestimmung freilich vielfach mißachtet. Seit dem 16. Jahrhundert fanden die Landgerichtssitzungen in regelmäßigen Abständen an den vier Malstätten Altdorf (Weingarten), Isny, Ravensburg und Wangen statt. Die Landgerichte wurden vom Landrichter geleitet, bei dessen Abwesenheit von dem an jeder Malstatt bestellten Stabhalter. Dieser war meist identisch mit einem Bürgermeister der Reichsstädte bzw. mit dem Fleckenammann von Altdorf und zählte zum Kreis der Assessoren. Aufgabe der Assessoren, wie die Urteilssprecher nach dem Dreißigjährigen Krieg hießen, war es, das Urteil zu finden und dem Landrichter bzw. dem Stabhalter bei einer Umfrage mitzuteilen. Zu jeder Malstatt gehörte ein Landgerichtsschreiber, der die Kanzleigeschäfte der jeweiligen Malstatt zu besorgen hatte und in der Regel zugleich Schreiber der drei Reichsstädte bzw. des vorderösterreichischen Fleckens Altdorf war. Das Landgericht erlebte seine Blütezeit in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Nach 1750 ging seine Bedeutung offensichtlich immer stärker zurück, bis es - wahrscheinlich 1806 zusammen mit dem deutschen Kaisertum - endgültig endete.
Zur Geschichte des Bestandes: Abgesehen vielleicht von einigen Handakten der Landrichter besaß das Landgericht keine zentrale Registratur. Sein Schriftgut erwuchs vielmehr bei den vier Malstätten und wurde in den Kanzleien der drei Reichsstädte bzw. des Fleckens Altdorf verwahrt. Von der Überlieferung des Landgerichts ist nur ein kleiner Teil erhalten; wann und wie sie verloren gegangen ist, läßt sich allerdings nicht sagen. Während das Stadtarchiv Weingarten heute offensichtlich keine Unterlagen der Malstatt Altdorf mehr besitzt, verwahren das Stadtarchiv Ravensburg noch einen Protokollband aus den Jahren 1739-1742, das Stadtarchiv Wangen Prozeßakten vor allem des 18. Jahrhunderts (im Umfang von etwa 1 lfd. m) und das Stadtarchiv Isny 17 Büschel mit Prozeßakten des 17. und 18. Jahrhunderts. Zwar hat der Geheime Archivar Lotter Ende der 1820er Jahre bei seinen Aushebungsarbeiten zu Recht wiederholt darauf hingewiesen, daß die beim Landgericht Schwaben erwachsenen Akten nicht in die städtischen Registraturen gehörten; man hat aber damals von Seiten des Staatsarchivs offensichtlich nicht die nötigen Konsequenzen gezogen und die Unterlagen für den Staat angefordert. Obwohl nicht städtischer Provenienz, sind diese Archivalien deshalb heute in die städtischen Archive integriert. Der vorliegende Bestand, der als solcher anscheinend erstmals 1937 in der Gesamtübersicht von K. O. Müller in Erscheinung tritt und damals zu den Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg zählte, enthält Schriftgut aller vier Malstätten; die Überlieferung der Malstatt Isny überwiegt jene der anderen allerdings bei weitem. Wann und unter welchen Umständen die Archivalien in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, konnte für die Malstätten Altdorf, Ravensburg und Wangen - von vereinzelten, mit den Isnyer Archivalien überlieferten Stücken abgesehen - bislang nicht, für die Malstatt Isny nur teilweise geklärt werden. Zunächst kamen vermutlich nur die Büschel 582-586 des vorliegenden Bestandes ein, die Lotter um 1825 bei der Durchsicht des Stadtarchivs Isny zur Abgabe an das Staatsarchiv vorgesehen hatte und die um oder nach 1897 als Büschel 12-14 im Anhang des Repertoriums B 193 (Reichsstadt Isny) verzeichnet wurden. Genauer bekannt ist die Erwerbszeit der Hauptmasse der Isnyer Überlieferung. Sicher im Zusammenhang mit der Ordnung und Verzeichnung des Stadtarchivs Isny durch Pfarrer Immanuel Kammerer erhielt das Hauptstaatsarchiv nämlich im August 1955 "zwei Kisten Akten der Malstatt Isny" sowie, als Nachtrag, im Mai 1960 zwei weitere Büschel (mit einem Gesamtumfang von 8 cm) mit einigen zugehörigen Titelaufnahmen von der Hand Kammerers. Ob, wie zu vermuten ist, die Archivaliensendung vom August 1955 auch die Landgerichtsprotokolle enthielt, von denen einige durch ihre Rückenschilder noch als ehemalige Teile des Stadtarchivs Isny ausgewiesen sind, bleibt ebenso unbekannt wie die Gründe, warum das Hauptstaatsarchiv, das 1969 den bis dahin im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestand B 58 übernahm, aus dem Stadtarchiv Isny nicht auch die übrigen, oben erwähnten 17 Büschel Prozeßakten der Malstatt Isny erhielt.
Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Von den im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Archivalien des Landgerichts war bisher nur ein kleiner Teil verzeichnet: die Büschel 582-586 im Anhang des Repertoriums B 193 (Reichsstadt Isny) sowie insgesamt 23 Einheiten im bisher gültigen Bestandsrepertorium B 58. Dieses wurde von K. O. Müller bearbeitet und - wahrscheinlich zwischen 1925 und 1931 - vom Kanzleisekretär Schmidt ins Reine geschrieben. Um diese in der Literatur eventuell unter ihren früheren Signaturen zitierten Archivalien beider Bestände auch künftig nachweisen zu können, wurde dem Vorwort eine Konkordanz beigefügt. Alle übrigen Archivalien des Bestandes, vor allem die 1955 und 1960 eingekommenen Akten und Protokolle der Malstatt Isny, waren dagegen nicht oder nicht abschließend verzeichnet. Mit ihrer Verzeichnung wurde im Winter 1955/56 durch den Archivanwärter Rudolf Kraft begonnen. Vermutlich weil die unter der Leitung von Dr. Pietsch gefertigten handschriftlichen Titelaufnahmen (insgesamt 273), durch die etwa 2,1 lfd. m Akten des jetzigen Bestandes erschlossen wurden, ziemlich summarisch waren, wurde ein Teil von ihnen (etwa 170) wohl wenig später von anderen, namentlich nicht ermittelten Archivbediensteten überarbeitet. Beide Verzeichnungsanläufe blieben aber aus unbekannten Gründen stecken, so daß die Protokolle (2 lfd. m) und etwa 0,6 lfd. m Akten weiterhin ganz unverzeichnet waren. Die Bearbeitung des Bestandes wurde im Mai 1980 wieder aufgenommen. Zu erledigen waren folgende Arbeiten: Überprüfung der vorhandenen Titelaufnahmen, soweit sie unvollständig oder unzutreffend erschienen, bzw., da sich diese Vermutung wiederholt als richtig erwies. Neuverzeichnung der durch sie erschlossenen Akten; Verzeichnung der bisher noch ganz unverzeichneten Akten und Bände; Neuverzeichnung auch der im bisherigen Bestandsrepertorium B 58 und der im Repertorium B 193 (Reichsstadt Isny) verzeichneten Archivalien des Landgerichts; Ordnung und einheitliche Redaktion aller Titelaufnahmen; Anfertigung eines Index sowie Schlußredaktion des Repertoriums.
Von den im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrten Archivalien des Landgerichts war bisher nur ein kleiner Teil verzeichnet: die Büschel 582-586 im Anhang des Repertoriums B 193 (Reichsstadt Isny) sowie insgesamt 23 Einheiten im bisher gültigen Bestandsrepertorium B 58. Dieses wurde von K. O. Müller bearbeitet und - wahrscheinlich zwischen 1925 und 1931 - vom Kanzleisekretär Schmidt ins Reine geschrieben. Um diese in der Literatur eventuell unter ihren früheren Signaturen zitierten Archivalien beider Bestände auch künftig nachweisen zu können, wurde dem Vorwort eine Konkordanz beigefügt. Alle übrigen Archivalien des Bestandes, vor allem die 1955 und 1960 eingekommenen Akten und Protokolle der Malstatt Isny, waren dagegen nicht oder nicht abschließend verzeichnet. Mit ihrer Verzeichnung wurde im Winter 1955/56 durch den Archivanwärter Rudolf Kraft begonnen. Vermutlich weil die unter der Leitung von Dr. Pietsch gefertigten handschriftlichen Titelaufnahmen (insgesamt 273), durch die etwa 2,1 lfd. m Akten des jetzigen Bestandes erschlossen wurden, ziemlich summarisch waren, wurde ein Teil von ihnen (etwa 170) wohl wenig später von anderen, namentlich nicht ermittelten Archivbediensteten überarbeitet. Beide Verzeichnungsanläufe blieben aber aus unbekannten Gründen stecken, so daß d Die Überprüfung bzw. Verzeichnung der Akten erfolgte von Mai 1980 bis Dezember 1982 im Rahmen ihrer Ausbildung durch die (jeweils in chronologischer Folge ihrer Tätigkeit aufgeführten) Staatsarchivreferendare bzw. -referendarin Dr. Gemeinhardt, Betz und Trugenberger und die Archivinspektoranwärter (innen) Knopp, Herkert, Nimsch, Back, Rauscher, Speidel, Breitung, Baudisch, Brühl, Pfeilsticker und Hirth. Die Aufsicht oblag dabei dem Unterzeichneten, der bis auf den durch Herrn Hirth vorbereiteten Index auch alle übrigen Arbeiten besorgte. Bei der Bearbeitung des Bestandes wurde versucht, alles beim Landgericht erwachsene Schriftgut des Hauptstaatsarchivs zusammenzuführen. Daher wurden die Büschel 582-586 dem Bestand B 193 entnommen und dem vorliegenden Bestand eingeordnet. Umgekehrt wurden einige im bisherigen Bestandsrepertorium B 58 verzeichnete Akten provenienzgerecht anderen Beständen zugewiesen. Nähere Angaben darüber enthält die Konkordanz (unten S. 12 ). Vom Prinzip, im Bestand nur Schriftgut der Provenienz Landgericht Schwaben zu belassen, wurde lediglich im Falle der Büschel 1 und 118 abgegangen, da bei ihnen eine nicht nur provenienzgerechte, sondern auch sinnvolle Einordnung in andere Bestände des Hauptstaatsarchivs nicht möglich erschien. Nicht zum vorliegenden Bestand genommen wurden die im Bestand B 60 (Vorderösterreichischen Regierung betreffend Landvogtei Schwaben) verwahrten Rechnungen des Landgerichtsgefälleinnehmers und des Landrichters. Sie sind zwar beim Landgericht entstanden, von dort aber zur Rechnungsprüfung an die vorderösterreichische Regierung gelangt. Über den Ordnungszustand der Archivalien in den Registraturen der ehemaligen Malstätten ist nichts bekannt und aus den meist nicht komplett überlieferten Prozeßakten nicht zu erkennen. Die Gliederung der Akten war deshalb neu zu erarbeiten. Als Ordnungsprinzipien boten sich dabei die Trennung nach Malstätten sowie die Reihung nach Laufzeit der Akten und schließlich nach der alphabetischen Folge der Namen der Kläger an. Bei der Verzeichnung wurde darauf geachtet, die Kläger bzw. Beklagten komplett zu erfassen. Wo Angaben über den Klagegegenstand fehlen, war dieser den Prozeßakten oder mit vertretbarem Arbeitsaufwand den (überdies nicht vollständig überlieferten) Landgerichtsprotokollen nicht zu entnehmen. Bei den Abforderungen liegen vielfach auch Geleitbriefe der abfordernden Herrschaften und Reichsstädte, wie dies von der Landgerichtsordnung vorgeschrieben war; auf Geleitbriefe wurde jedoch nur dann in Darin-Vermerken hingewiesen, wenn keine Abforderungen erhalten sind. Der Bestand umfaßt 22 Bände (2 lfd. m) und 617 Büschel (3 lfd. m). Stuttgart, im März 1983
In den Jahren 2008/ 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch, dem später einige Nachträge eingefügt worden waren, im Rahmen der Pilotphase des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet, die im Oktober 2009 erfolgte.
Abkürzungsverzeichnis:
Abschr. Abschrift
ASign. Alte Signatur
Bd. Band
Bem. Bemekung
besch. beschädigt
Bl. Blatt
Bü Büschel
d.Ä. der Ältere
d. J. der Jüngere
geb. geboren(e)
Jh. Jahrhundert
Kg. König
Ks. Kaiser
Prov. Provenienz
S. Seite
Schr. Schriftstück(e)
v. von
Konkordanz: Bestand B 58 (Landgericht Schwaben)
Malstatt Ravensburg
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 60 Bü 147 a
Bisherige Signatur: Bü 2; Gültige Signatur: B 58 Bü 595
Bisherige Signatur: Bü 3; Gültige Signatur: B 58 Bü 596
Bisherige Signatur: Bü 4; Gültige Signatur: B 58 Bü 597
Bisherige Signatur: Bü 5; Gültige Signatur: B 58 Bü 598
Bisherige Signatur: Bü 6; Gültige Signatur: B 58 Bü 599
Bisherige Signatur: Bü 7; Gültige Signatur: B 58 Bü 600
Bisherige Signatur: Bü 8; Gültige Signatur: B 58 Bü 601
Bisherige Signatur: Bü 9; Gültige Signatur: B 522 Bü 1793a und 17
Bisherige Signatur: Bü 10; Gültige Signatur: B 58 Bü 603
Bisherige Signatur: Bü 11; Gültige Signatur: B 58 Bü 604
Bisherige Signatur: Bü 12; Gültige Signatur: B 58 Bü 605
Bisherige Signatur: Bü 13; Gültige Signatur: B 58 Bü 606
Bisherige Signatur: Bü 14; Gültige Signatur: B 58 Bü 608
Bisherige Signatur: Bü 15; Gültige Signatur: B 58 Bü 609
Bisherige Signatur: Bü 16; Gültige Signatur: B 58 Bü 610
Bisherige Signatur: Bü 17; Gültige Signatur: B 58 Bü 611
Übrige Malstätten
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 58 Bü 8
Bisherige Signatur: Bü 2; Gültige Signatur: B 58 Bü 6
Bisherige Signatur: Bü 3; Gültige Signatur: B 58 Bü 7
Bisherige Signatur: Bü 4; Gültige Signatur: B 58 Bü 440
Bisherige Signatur: Bü 5; Gültige Signatur: B 59 U 90a
Malstatt Wangen
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 58 Bü 612
BestandB 193 (Reichsstadt Isny)
Bisherige Signatur: Bü 12; Gültige Signatur: B 58 Bü 584
Bisherige Signatur: Bü 13; Gültige Signatur: B 58 Bü 582
Bisherige Signatur: Bü 14; Gültige Signatur: B 58 Bü 10, 583, 585, 586
Bestand B 58 (Landgericht Schwaben)
Malstatt Ravensburg
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 60 Bü 147 a
Bisherige Signatur: Bü 2; Gültige Signatur: B 58 Bü 595
Bisherige Signatur: Bü 3; Gültige Signatur: B 58 Bü 596
Bisherige Signatur: Bü 4; Gültige Signatur: B 58 Bü 597
Bisherige Signatur: Bü 5; Gültige Signatur: B 58 Bü 598
Bisherige Signatur: Bü 6; Gültige Signatur: B 58 Bü 599
Bisherige Signatur: Bü 7; Gültige Signatur: B 58 Bü 600
Bisherige Signatur: Bü 8; Gültige Signatur: B 58 Bü 601
Bisherige Signatur: Bü 9; Gültige Signatur: B 522 Bü 1793a und 17
Bisherige Signatur: Bü 10; Gültige Signatur: B 58 Bü 603
Bisherige Signatur: Bü 11; Gültige Signatur: B 58 Bü 604
Bisherige Signatur: Bü 12; Gültige Signatur: B 58 Bü 605
Bisherige Signatur: Bü 13; Gültige Signatur: B 58 Bü 606
Bisherige Signatur: Bü 14; Gültige Signatur: B 58 Bü 608
Bisherige Signatur: Bü 15; Gültige Signatur: B 58 Bü 609
Bisherige Signatur: Bü 16; Gültige Signatur: B 58 Bü 610
Bisherige Signatur: Bü 17; Gültige Signatur: B 58 Bü 611
Übrige Malstätten
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 58 Bü 8
Bisherige Signatur: Bü 2; Gültige Signatur: B 58 Bü 6
Bisherige Signatur: Bü 3; Gültige Signatur: B 58 Bü 7
Bisherige Signatur: Bü 4; Gültige Signatur: B 58 Bü 440
Bisherige Signatur: Bü 5; Gültige Signatur: B 59 U 90a
Malstatt Wangen
Bisherige Signatur: Bü 1; Gültige Signatur: B 58 Bü 612
Bestand B 193 (Reichsstadt Isny)
Bisherige Signatur: Bü 12; Gültige Signatur: B 58 Bü 584
Bisherige Signatur: Bü 13; Gültige Signatur: B 58 Bü 582
Bisherige Signatur: Bü 14; Gültige Signatur: B 58 Bü 10, 583, 585, 586
Bestand B 59 (Landvogtei Schwaben
Bisherige Signatur: Bü 46 Gültige Signatur B 58 Bü 596 a
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.