Fridreich der Mayr, ehemals gesessen zu Freyman (1) im Trawnstainer (2) Gericht bekennt für sich und seine Ehefrau, dass er den von Dompropst Johann von Salzburg zu Freistift gehenden Hof in Freimann unrechtmäßig verkauft hatte. Der Dompropst hatte ihn dafür ins Gefängnis werfen lassen, woraus er nun auf Bitten einiger Leute hin ohne weitere Strafen wieder entlassen wurde. Er verspricht, keinerlei Forderungen wegen seiner Gefangensetzung oder wegen des Hofes an den Dompropst zu stellen, verzichtet für sich und seine Ehefrau auf den Hof und verspricht, dem Dompropst nie wieder zu schaden und ihm und seinen Amtsleuten künftig wie andere Untertanen [gotzhauwss leut] gehorsam zu sein. Bürgen: Kristan von Sighartting (3), Kristan Mayr von Hukking (4) im Tetelhaimer (5) Gericht, Kristan Mayr von Steppach (6) im Halbenwanger (7) Gericht. Für eventuelle Schäden haften Friedrich der Mayr und die genannten Bürgen. Zeugen: Seybot Noppinger, Hainreich Hawser, Andre von Lewbendorff (8). Empfänger: Salzburg: Domkapitel - Dompropst. Siegler: S: Schwabecker, Heinrich, Pfleger Minnberg