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Die Brüder Bernt und Burchard von Westerholt, Söhne des + Herman machen bekannt, daß sie Abt Anton, der Prior Lambert, der Kellner Wessel und das Kapitel von Werden mit dem Mönninghof (Monickinc-) im Kirchspiel Oldenzaal in der Twente belehnt haben anf Lebenszeit. Der Hof und die Hofesleute sollen bei den alten Rechten erhalten werden und vor allen ungewöhnlichen Belastungen geschützt werden. Die Güter dürfen nicht vertauscht, zersplittert oder verkauft werden. Freiwerdende Höfe sollen nur mit Hofesangehörigen besetzt werden. Die Aussteller sollen jeweils am 11.11. bzw. innerhalb von 14 Tagen danach 12 Enkelgulden bezahlen und auf eigene Kosten und Gefahr nach Werden liefern. Von den Hofesleuten dürfen sie jährlich als Entgelt für den gewährten Schutz einen Rudolfgulden erheben, doch sollen die sie nicht weiter mit Diensten beschweren. Nach dem Tod der Brüder fällt der Hof an die Abtei zurück. [Urkunde des Abts inseriert] - Es siegeln Bernt von Westerholt und Adrian Sobbe. - ... up fridach neist s. Laurentii dage des hl. mertelers.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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