Die Vorinstanz hatte den Besitz des strittigen Hofes Haerte (Haefte) bei der Kirche in Kessenich (Kesseningk) nicht dem zu diesem Zeitpunkt noch minderjährigen Baerich, der ihn mit Arrest belegen lassen wollte, sondern von Harff zugesprochen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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