Der Offizial, Richter vor der Roten Tür zu Würzburg, beurkundet: Vor ihm haben die Eheleute Berthold und Jutta Bernger, gesessen zu Randersacker, erklärt, dass sie dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Würzburg jedes Jahr am 11. November ("vf sande Mertens tage") 1 Pfund Heller als Zins bezahlen müssen. Dieser Zins gefällt von 2,5 Morgen Weinberg in der Gemarkung Randersacker. Als Sicherheit für die fristgerechte Zinsleistung setzen die Eheleute nun der Kommende einen jährlichen Zins von 11 Schilling Heller als Unterpfand ein, den sie auf zwei Weinbergen in der Gemarkung Randersacker haben. Bei Säumnis verlieren sie ihr Erbrecht an dem Weinberg. Dieser und der als Unterpfand eingesetzte Zins fallen dann an die Kommende. Der geben wart 1351 an dem dienstag vor sande Peters tag da er vff den stul zu/e/ Rome warde gesaczt. Aussteller: Offizial. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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