Wolfgang Erzbischof von Mainz belehnt Hanß Runckel, Sohn des + Hermann Runckel zu Königstein, mit den Burglehen von der Graf- und Herrschaft Königstein, die er von Kaiser und Reich zu Lehen hat, wie in der inserierten Urkunde von 1576 Februar 1. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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