Ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz des Herzogs Wilhelm [IV.] von Bayern mit den Schiedsrichtern Alban von Closen zu Haidenburg ("Haidenberg") [Gde. Aldersbach/Lkr. Passau], Erbmarschall in Niederbayern und Hofmarschall des Herzogs, Gregor von Egloffstein [Lkr. Forchheim] zu Steinberg [eventuell Gde. Schöfweg/Lkr. Freyung-Grafenau], herzoglicher Pfleger zu Landsberg, Bernhard Besserer, Altbürgermeister und Richter zu Ulm, und Sebastian Rentz, Richter und Bürger zu Ulm, schlichten Streitigkeiten zwischen Christoph von Riedheim [Gde. Holzheim/Lkr. Donau-Ries] zu Kaltenburg [Ruine bei Hürben Stadt Giengen a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite. Danach steht die Hochgerichtsbarkeit auch über die riedheimischen Untertanen in Kaltenburg und Bissingen ("Büßingen") [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] der Stadt Ulm zu. Ausgenommen davon sind nur Hochgerichtsfälle, die sich in der Burg Kaltenburg sowie auf dem Bauhof und den Gärten bei der Burg ereignen. Dagegen steht die Niedergerichtsbarkeit über die riedheimischen Untertanen in Kaltenburg und Bissingen ausschließlich den Herren von Riedheim zu. Aus Gefälligkeit gegenüber dem Herzog von Bayern gestattet der Rat der Stadt Ulm Christoph von Riedheim ein Mitjagdrecht in den zu der Kaltenburg gehörenden Wäldern und Fluren. Für die Einräumung des kleinen Waidwerks sollen die Herren von Riedheim dem Forstmeister oder den Forstknechten der Stadt Ulm jedes Jahr 1 Gulden geben. Den jeweiligen Inhabern der Kaltenburg sowie den Einwohnern von Bissingen steht das Recht zu, ihre eigenen Schweine zur Eichelmast in die zu der Kaltenburg gehörenden Wälder zu treiben. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vereinbarungen.