Günther Wat von Gegenpeunt (Gekkenpeunt) und Katherine, seine Ehefrau, bekunden, dass Abt Alto von St. Emmeram ihnen den Hof des Klosters in Emmering im Dachauer Gericht nach Leibgedingsrecht gegen einen jährlichen Zins von zunächst drei Schilling, nach vier Jahren sechs Schilling Münchner Pfennige übertragen hat. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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