Conradt Rösslein zu Leinburg bekennt, dass die verordneten Herren zum Wald in Nürnberg ihm gestattet haben, den Stadel bei seinem abgebrannten Gut zu Leinburg zu erweitern und ein neues Feuerrecht daselbst einzurichten, doch solle dieses nach Wiederaufbau des Wohnhauses dorthin übertragen werden. - Siegler: Geörg Jm Hoff, des inneren Rats zu Nürnberg, als Eigenherr.