Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit zwischen Hans Schenk von Erbach einer- und Hans Hammer (Hamer) andererseits Folgendes: Da beide sich nicht vertraglich einigen konnten und deshalb vor die pfalzgräflichen Räte zu Heidelberg gekommen sind, haben die Räte veranlasst, dass je zwei Personen beider Seite und der Vogt von Heidelberg, Ritter Simon von Balzhofen, oder Philipp Forstmeister von Gelnhausen als Obmann einen baldigen Tag dazu ansetzen sollen und die Angelegenheit mit Mehrheitsbeschluss gütlich oder rechtlich entschieden sollen, ohne dass eine Appellation möglich ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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