Klage 1. des Dr. med. Georg Moll, 2. der Katharina Moll, Frau Chirurg Herman von Vorden, 3. der Maria Moll, Frau Konrad Rupe, 4. der Engelke Moll, Frau Wilkin Fuisting ./. Lorenz Epping (1590 oo Elsabe Moll). Die Kläger sind die gesetzlichen Erben ihrer Schwester Elsabe Moll, die am 17.1.1612 gestorbene Frau des Beklagten und verlangen deren Nachlass heraus. Der Beklagte beruft sich auf seinen Heiratsvertrag, nach dem er für den Fall, dass aus dieser Ehe keine Kinder hervorgehen, das Vermögen seiner Frau erhält und deren Verwandten nur 200 Thaler herauszuzahlen hat. Rechtsausführungen über die Bedeutung der Heiratsverträge und der donationes reciprocae im Falle des Todes eines Ehegatten. Parteien verweisen auf die Präjudizes, die nachstehend unter „Anlagen“ mitgeteilt sind.