Moritz Hegelin von Atzenweiler ("Atzlawyler") bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit das 2 Juchart messende Holz "in den Eggen" verliehen hat, gelegen zwischen Salmanns und Kaspar Zusers Hölzern, zusätzlich zu dem Gut, das ihm in Atzenweiler bereits verliehen wurde. Der Aussteller muß das Holz in gutem Zustand halten. Es darf es nur zum Eigenbedarf für Brenn- und Bauholz nutzen, aber kein Holz verkaufen. Als Zins zahlt er jährlich zu Martini 6 ß d Ravensburger Währung. Er wird das Holz in nächsten neun Jahren im Bann liegen lassen. Wenn er sich nicht an die Leihebedingungen hält, ist das Holz samt dem Gut verwirkt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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