Mandatum de liquidando et solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 0887
Wismar F 102 (W F 3 n. 102)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1737-1748) 18.11.1748-07.06.1749
Kläger: (2) Hinrich Christoph von Freude, Eigentümer von Zarnekow
Beklagter: Johann Daniel Lübke, Pächter zu Zarnekow
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat als einer der Erben des Oberstleutnants Bockheuser von seinen Miterben das Gut Zarnekow gekauft, das diese für die Jahre 1737 bis 1749 an Bekl. verpachtet haben und hat den Pachtvertrag übernommen. Parteien haben sich darauf geeinigt, daß Bekl. das Wohnhaus für 300 Rtlr renovieren lassen soll und dafür keine Jahrespacht zahlen muß. Da die Arbeiten nicht zur Zufriedenheit des Kl.s ausgefallen sind, fordert er eine Rechnung für Bauarbeiten und die Pacht, die er von Bekl. jedoch nicht erhält, weshalb er ein entsprechendes Mandat des Tribunals erbittet und am 19.11. mit 4wöchiger Frist cum clausula erhält. Am 18.12. trägt Bekl. seine Gegenargumente vor, daß seine Forderungen an Kl. aufgrund einer bisher nicht beachteten Schadens- und Mißwachsrechnung" höher seien als dessen an ihn. Das Tribunal fordert Kl. am 20.12.1748 zur Erwiderung auf. Am 21.02.1749 bittet Bekl., Kl. aufzufordern, binnen 14 Tagen seine Erwiderung einzubringen, das Tribunal setzt dem Kl. am 24.02. eine Frist von 3 Wochen. Am 24.03. beschwert sich Bekl., daß der Schriftsatz des Kl.s immer noch nicht vorliege und erbittet Entscheidung des Tribunals, da sein Pachtvertrag ausläuft. Am 29.03. trägt Kl. seine Antwort vor, besteht auf seiner Forderung nach einer Rechnung für die Baukosten und widerlegt die Posten der Schadensersatzforderungen des Bekl. Kl. fordert Bezahlung von 66 Rtlr 42 s, auf die Parteien sich geeinigt haben. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.04. zur Erwiderung auf, der am 04.06. alte und neue Forderungen präsentiert. Am 05.06.1749 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus dem Pachtvertrag zwischen den Erben des Oberstleutnants Bockheuser und Johann Daniel Lübke vom 12.04.1737; Schadens- und Mißwachsrechnung" des Bekl. über 1.155 Rtlr; von David von See, Detlef Müller, Johann Lange, Hans und Christian Schlottow und Johann Röhl aufgenommene Mißwachs- und Schadensrechnung" vom 24.09.1748; von Bekl. erstelltes Verzeichnis der Schadens- und Unglücksfälle; von Dr. Gröning ausgestellte Empfangsquittungen für Tribunalsmandate vom 20.12.1748, 01.03.1749; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 31.10.1748; Aufstellung über Baukosten (202 Rtlr 14 s); Aufstellung über Reparaturen am Gut Zarnekow und seinen Gebäuden (16 Rtlr 40 s); von Notar Ernst August Leich aufgenommener Vergleich zwischen den Parteien vom 10.12.1748; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s vom 29.03.1749
Beklagter: Johann Daniel Lübke, Pächter zu Zarnekow
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat als einer der Erben des Oberstleutnants Bockheuser von seinen Miterben das Gut Zarnekow gekauft, das diese für die Jahre 1737 bis 1749 an Bekl. verpachtet haben und hat den Pachtvertrag übernommen. Parteien haben sich darauf geeinigt, daß Bekl. das Wohnhaus für 300 Rtlr renovieren lassen soll und dafür keine Jahrespacht zahlen muß. Da die Arbeiten nicht zur Zufriedenheit des Kl.s ausgefallen sind, fordert er eine Rechnung für Bauarbeiten und die Pacht, die er von Bekl. jedoch nicht erhält, weshalb er ein entsprechendes Mandat des Tribunals erbittet und am 19.11. mit 4wöchiger Frist cum clausula erhält. Am 18.12. trägt Bekl. seine Gegenargumente vor, daß seine Forderungen an Kl. aufgrund einer bisher nicht beachteten Schadens- und Mißwachsrechnung" höher seien als dessen an ihn. Das Tribunal fordert Kl. am 20.12.1748 zur Erwiderung auf. Am 21.02.1749 bittet Bekl., Kl. aufzufordern, binnen 14 Tagen seine Erwiderung einzubringen, das Tribunal setzt dem Kl. am 24.02. eine Frist von 3 Wochen. Am 24.03. beschwert sich Bekl., daß der Schriftsatz des Kl.s immer noch nicht vorliege und erbittet Entscheidung des Tribunals, da sein Pachtvertrag ausläuft. Am 29.03. trägt Kl. seine Antwort vor, besteht auf seiner Forderung nach einer Rechnung für die Baukosten und widerlegt die Posten der Schadensersatzforderungen des Bekl. Kl. fordert Bezahlung von 66 Rtlr 42 s, auf die Parteien sich geeinigt haben. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.04. zur Erwiderung auf, der am 04.06. alte und neue Forderungen präsentiert. Am 05.06.1749 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus dem Pachtvertrag zwischen den Erben des Oberstleutnants Bockheuser und Johann Daniel Lübke vom 12.04.1737; Schadens- und Mißwachsrechnung" des Bekl. über 1.155 Rtlr; von David von See, Detlef Müller, Johann Lange, Hans und Christian Schlottow und Johann Röhl aufgenommene Mißwachs- und Schadensrechnung" vom 24.09.1748; von Bekl. erstelltes Verzeichnis der Schadens- und Unglücksfälle; von Dr. Gröning ausgestellte Empfangsquittungen für Tribunalsmandate vom 20.12.1748, 01.03.1749; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 31.10.1748; Aufstellung über Baukosten (202 Rtlr 14 s); Aufstellung über Reparaturen am Gut Zarnekow und seinen Gebäuden (16 Rtlr 40 s); von Notar Ernst August Leich aufgenommener Vergleich zwischen den Parteien vom 10.12.1748; Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s vom 29.03.1749
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ