Der Notar Julius Meier von Heidelberg bekundet, dass am Sonntag, den 16./26. Februar 1617 in seiner Wohnung zu Germersheim Matthias Flam, gemmingischer Keller bzw. Vogt zu Bürg, "in stieffel undt sporen undt zu fernerm verreißen gefast", erschienen ist und ihn namens seiner Herrschaft aufgefordert hat, in Udenheim (Eidenheim) dem Bischof Philipp Christoph zu Speyer persönlich oder dessen Räten und dem Sekretär zwei Nachrichten (schedulas) zu eröffnen: [1.] Die Brüder Johann Konrad und Eberhard von Gemmingen zu Bürg, dazu Johann Konrad von Gemmingen und Johann Reinhard von Stetten zu Kocherstetten als Vormünder des jüngeren Bruders Johann Philipp von Gemmingen, erheben (Bürg, 9./19. Februar 1617), nachdem ihr Vatersbruder Schweickard von Gemmingen zu Presteneck kürzlich verstorben ist, als nächste Agnaten Anspruch auf das von dem verstorbenen Weirich von Gemmingen hinterlassene speyrische Lehen zu Ingenheim und bitten, sie in angemessener Frist gemeinsam mit den anderen Berechtigten zu belehnen. Sollte der Bischof die Belehnung verweigern - wie gegenüber ihrem verstorbenen Vetter Schweickard geschehen -, sind sie entschlossen Rechtsmittel einzulegen. [2.] Den gleichen Anspruch erheben (Rappenau, 10./20. Februar 1617) Reinhard von Gemmingen für sich selbst sowie Konrad von und zu Liebenstein und Johann Bernhard von Mentzingen als Vormünder der Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen zu Rappenau, nachdem bereits ihre verstorbenen Vettern Schweickard und Johann Wilhelm von Gemmingen vergeblich um Belehnung mit dem halben Dorf Ingenheim nachgesucht hatten. Auch sie sind entschlossen, gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. - Gemeinsam mit den Zeugen Anastasius Vogt, Bürger und Holzverwalter, und Johann Paul Meyer, Prokurator, beide wohnhaft zu Germersheim, hat sich der Notar am 18./28. Februar 1617 nach Udenheim begeben, wo der bischöfliche Sekretär Johann Christmann Bentz den Protest vor der Kanzlei ("rechter seiten eingangs deß rechten schloßes stehendt") zurückgewiesen und dem Notar die Zurückweisung unter vier Augen näher erläutert hat. Am Donnerstag, den 20. Februar bzw. 2. März 1617, in der Herberge zum Horn in Germersheim, hat der Notar dem gemmingischen Vogt darüber Bericht erstattet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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