Propst Johann von Strehla (Strelis), Kantor Palbertus von Mühlhausen (Mu<e>lhusin) und das gesamte Domkapitel Meißen beurkunden mit Zustimmung Bischof Johanns [I.], dass der Dechant der Domkirche, Dietrich [von Goch], die Einkünfte in dem zur Domdechanei gehörenden Dorf Gröbern (Gro<e>bir), die er zusätzlich zum bisherigen Zins von drei Pfund und drei Groschen erworben hat bzw. erwerben wird, auf Lebenszeit für sich verwenden und später für Jahrgedächtnisse, Festlichkeiten oder andere Dinge bestimmen kann, die einer frommen Sache dienen und dem Domkapitel nützlich sind. – Siegel des Domkapitels und des Bischofs angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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