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Enthält: Vor Johan Bisschopinck, Richter von Erich "van godtz gnaden bisschops tho Munster, hertogen to Sasßen, Engeren vnd Westphalen", erscheinen Gerhardus Bockbynder, Gerdrudt van der Wyck und Else Lymbergs wegen des Domherrn Hinrich Vosß "vnd syner mede to stender", um eine Aussage zu machen bezüglich der Rechtsverhältnisse des Hauses der +Gerdrudt Hennyngz mitsamt eingebauten Fenstern, Mauern und Kruethoue (Gemüsegarten) im Hof, vor dem Herman Menneman ein Holzhaus errichtet hat. Gerhardus Boeckbynder sagt nun unter Eid aus, er habe gewiß schon vor 24 Jahre auf der Kammer in dem Haus gewohnt, wo Menneman nun sein Holzhaus vorgesetzt hat, und habe gesehen, dass die Fenster auf der Kammer sich doppelt nach außen öffneten ("dubbelt jnt den houe vpslogen") und vor den Fenstern ein Gemüsegärtchen angelegt war. Gerdrudt van der Wyck sagt aus, sie sei schon vor 30 Jahren oft auf der Kammer gewesen und habe gesehen, wie die Fenster, denen Glasscheiben vorgeschoben waren, nach außen aufgingen und sich vor den Fenstern ein Gemüsegarten befand. Ein Schwur wurde ihr erlassen. Else Lymbergs bezeugte, dass sie vor 35 Jahren bei +Lymberge wohnte und sah, wie das Fenster von außen in den Hof aufging, den nun Menneman hat. Außedem erinnert sie sich des Gemüsegartens, in dem die Bewohner des Hauses ihr Gemüse ernteten, und wüßte nicht, dass ihnen dieses je gehindert wurde. Ein Schwur wurde ihr erlassen. Siegel des Richters. Zeugen: Albert Rese und Berndt Bokeman, Standgenossen des Gerichts.