Das Chorstift Beuron hatte sich um die Kreisstandschaft bemüht. Dem stand entgegen, daß das Erzhaus Österr. über einige Beuroner Güter die Gerechtsame hatte. Der Prälat hat sich mehrfach schriftlich beschwert. Die vorderösterr. Regierung und Kammer hat durch Reskript von 1789 Mai 11 die Zusage gemacht, daß die Anstände bis zum Kreiskonvent 1790 behoben werden sollen. Das Stift Beuron entsendet den Kanzleidirektor Nisch. Dieser erörtert die Angelegenheit mit dem k. k. Hofrat und Vizepräsidenten von Blanc, dem Beauftragten der Regierung und Kammer für die Beuroner Angelegenheit. Nisch vertritt die Freiheit und Unmittelbarkeit des Klosterbezirks jenseits der Donau, wo das Kloster selbst liegt. Seine Gründe für das Gebiet diesseits der Donau, worin das Gut Rheinfeld, der Hof Ensisheim und das Dorf Bärenthal liegen, werden nicht als vollgewichtig anerkannt. Es wird folgendes vereinbart: 1. Beuron soll auf dem Bezirk diesseits der Donau - die Zollstatt bei der Donaubrücke ausgenommen - eine unbeschränkte Territorialhoheit als Lehen des Erzhauses empfangen. 2. Bei Regentenwechsel sollen entweder der Prälat, der Dekan oder ein Kapitular und der Premierbeamte die Investitur erneuern lassen. Die Lehnstaxe soll 30 fl nicht übersteigen. 3. Der Lehnsverband soll keine weitere Abhängigkeit zur Folge haben. Das Stift soll in Ausübung der gesamten Territorialhoheit nur vom Kaiser und Reich abhängig sein. 4. Das Stift tritt dagegen im Hohenbergischen den großen Zehnten zu Bubsheim und den halben großen Zehnten zu Reichenbach nebst dem zwischen der Bärentaler Hammerschmiede und dem Dorf Egesheim an dem nördlichsten Berg liegenden Laubwald an Österr. ab. 5. Der Beuronische Abgeordnete bedingt sich aber für sein Stift 3 Gnaden von Österr. aus: a) Beistand der hohen und höchsten österr. Behörden in der Kreisrezeptionsangelegenheit; b) Rücksichtnahme der österr. Behörden auf Beuron als "dominum directum", falls der von Beuron herrührende Blut- und Wildbann jenseits der Donau von dem Grafen Schenk [von Castell] veräußert wird; c) Besetzung der Pfarrstellen zu Egesheim, Obernheim und Nusplingen durch den Prälaten als Patronatsherrn mit Stiftsgeistlichen oder wieder mit Weltgeistlichen. Von Seiten der Kommission behält man sich die Ratifikation vor. Der Beuroner Abgeordnete nimmt die Sache "ad referendum", verspricht aber Erklärung seiner "Prinzipalität" binnen 3 Wochen Vermerke: Dorsualvermerk: No. 10 Papierlibell, 6 Blatt Protokoll vom 6. März 1790: Der zurückgekommene Kanzleidirektor Nisch hat vor dem gesamten Kapitel den Vergleich vorgetragen, den alle durch Unterschrift bestätigen: Rudolphus, Prälat; Dominicus Mayer, Dekan; Michael Jole, Oberregierungsrat, Senior; Franciscus Jaus (?) im Namen des erkrankten Friedrich Feurstein; Andreas Reiser; Thaddäus Kessler; Thomas Lechleitner; Matthias Cammerer; Antonius Wuchter; Bonifacius Rueff; Stephanus Winker; Augustinus Ostler; Nicolaus Waizenegger; Martin Frey; Jacobus Sartori; Ildephonsus Herderer