Philipp Eisenhart ("Eysennhartt") von Dachtel, Calwer Amts, gefangengesetzt wegen Wilderns, leistet eine Bürgschaft von 200 Gulden, nachdem ihm sein rechtes Auge ausgestochen wurde, zahlt seine Atzung und Gefängniskosten und schwört Urfehde. - Bürgen: Sein Vater Hans Eisenhart ("Ysenhart") von Dachtel für 150 Gulden und Benedict Stahell von Schafhausen, Böblinger Amts, für 50 Gulden, mit ihren Gütern; als richtig anerkannt von Schultheiß und Richtern der Flecken Dachtel und Schafhausen; Beilagen siehe Nr. 531,1 - 531,25