Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Rodenhans und dessen Sohn Thomas, Matthias und Heinrich von Zweibrücken (Zweinbrucken), Kiselhans und Niklaus, Hensels Sohn, alle von "Urbach" [Auerbach?], dem Pfalzgrafen und dem Fürstentum der Pfalz wie andere Kessler verpflichtet sind und zu Tag und Freiheit der Kessler zu Alzey gehören. Der Pfalzgraf ersucht alle und befiehlt den Seinen, dass sie die genannten Kessler als seine Angehörigen behandeln, sie nicht behelligen oder schädigen, sie mit ihrer Habe sicher wandeln lassen und sie nach bestem Vermögen vor Übergriffen und Aufhaltungen schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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