Herzog Albrecht [IV.] von Bayern bekundet, dass es Irrungen zwischen Abt Johannes von St. Emmeram und Michael Pfluegl sowie seiner Ehefrau Agnes um deren Erbrechtsansprüche auf die Tafern und das Lehen in Niederlauterbach gegeben hat. Nach Ansicht des Abts habe der verstorbene Vater der Agnes die Erbrechte anderen übergeben, außerdem hätten Pfluegl und seine Ehefrau ihre Ansprüche durch Baufälligkeit verwirkt. Beide Parteien seien zu gewilligtem unverweigerten rechten vor seinen Hofmeister Georg von Eisenhofen (Ewsenhoven) und anderen seinen Räten gekommen. Dabei wurde entschieden, dass der Abt von St. Emmeram dem Pfluegl 20 Pfund Münchner Pfennige bis St. Georgstag (23. April 1491) bezahlen soll, dieser dafür quittieren und auf alle Ansprüche auf die Tafern und das Lehen verzichten soll. Darüber erhalten beide Parteien einen Spruchbrief. S=A