Joerg Renner, Schultheiß zu Langenberg, anstatt des Grafen Ludwig Casimir von Hohenlohe, Dr. Georg Rudolf Widman, Vertreter der Stadt Schwäbisch Hall, und Eberhard von Stetten zu Kochenstetten vergleichen die 3 Gemeinden Jungholzhausen, Orlach und Zottishofen dahin, dass auf den beiden letztgenannten ein Recht an dem zwischen den 3 genannten Orten liegenden Heubusch zustehen solle.