Jörg II., Graf zu Wertheim, Sohn Michels II., bestätigt den Heiratsbrief seiner Gemahlin Margarethe, Tochter Ulrichs, Grafen zu Montfort, Herrn zu Tettnang, und der Magdalene geb. Gräfin zu Oettingen. Der Heiratsbrief folgt im vollen Wortlaut nach StAWt-G Rep. 10a Lade III-IV A Nr. 66+67. Graf Jörg knüpft noch daran folgende Ausführungsbestimmungen: Stirbt er vor Margarethe, so sollen ihr seine Erben jährlich von den 2000 fl. Widerlegung 100 fl. auf dem Schloß Schweinberg, wenn sie dort lebt, oder beim Rat zu Nördlingen entrichten, wenn sie wo anders lebt. Er verschreibt ihr Schweinberg, Schloß und Herrschaft, wozu er vom Bistum Würzburg einen Stillebrief erlangt hat. Was sonst zum Pfand gehört, aber nicht im Lehensverband ist, will Graf Jörg mit seinen Erben ebenfalls unangetastet lassen. Als Gewähren bestimmt er seiner Gemahlin und ihren Erben noch Michel, den Grafen zu Wertheim und Bernhart, Grafen zu Eberstein. Bei Nichterfüllung sollen er und seine Gewähren auf Mahnung mit einem Pferd oder für sie ein Knecht mit einem Pferd innerhalb 14 Tagen nach der Mahnung in einem Wirtshaus zu Nördlingen einreiten und dort leisten bis zur Freilassung oder bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtung. Auch sollen Margarethe und ihre Erben sich an der Grafen Güter und Pfänder halten können. Graf Michel und Eberhart bestätigen ihre Verpflichtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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