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Strafsache gegen Evert Heggemann wegen Zauberei.
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Enthält: Berndt Kock in Münster erhebt im Februar 1614 Klage gegen Evert Heggeman in Münster wegen Beleidigung. Heggeman bestreitet nicht, ihn Lügner, Schelm und Ehrendieb genannt zu haben, behauptet aber, Kock habe ihn in der ganzen Stadt als Zauberer verschrien, der den Tod seiner Kühe auf dem Gewissen habe. Als Zeugen werden im Juli und November 1614 vernommen: 1. Johan Heymans gen. Susewindt, 40 J. alt; 2. Schneider Christoffer Krone, 27 oder 28 J. alt; 3. Klara Witwe Wiggerman, jetzt Frau Berndt Steggeman, 70 J. alt; 4. Bartold Vorberg, 26 J. alt; 5. Dietrich Recke, Knecht des Johan von Hoetmar; 6. Johan thom Holte, 40 -50 J. alt; 7. Alheid Wihardts, Schwester des Heggeman, 40 J. alt; 8. EngeIe Kötters, 50 J. alt. Durch diesen Prozess kommt Heggeman in den Verdacht der Zauberei. Der Verdacht wird im Oktober 1615 so stark, dass der Rat ein Verfahren gegen ihn einleitet und folgende Zeugen vernimmt: 1. Witwe Herman Middelman, geb. Christine Bödding; 2. Henrich Frerichman; 3. Grüter Herman Heerde und dessen Tochter Gertrud; 4. Elsabe, Witwe Peter Ralle; 5. Legger Henrich Wentrup und dessen Frau Margarete Huge; 6. Katharina, Witwe Johan Zerbst von Ritter; 7. Melchior Lennep; 8. Wilhelm Otterstedde; 9. Bernard Hausman, Amtmann zu Aegidii; 10. Johan Westhaus. Die Zeugen haben den Verdacht, dass Familienangehörige von ihnen durch Heggeman und seine Schwestern Alheit und Katharina, letztere verheiratet gewesen mit einem Bruder des Zeugen Frerichman, vergiftet worden sind, dass H. auch Vieh (Kühe, Gänse) verzaubert habe. Der Vater des H., der in Ottmarsbocholt wohnte, ist wegen Zauberei in Davensberg verbrannt worden. Seine Mutter ist auch als Zauberin gefänglich eingezogen und gefoltert worden. H. wird verhaftet. Nach den Bekundungen der Zeugen Johan Frerichman und Maria Alferding sind Personen, die H. vergiftet haben soll, eines natürlichen Todes gestorben. Christine Baedde, die Frau des Angeklagten, bittet um seine Entlassung. Erwähnt werden Herman Kolner; Johan Hense; Evert Schlupman aus Sendenhorst; Engelbert Langenhorst, Richter zu Werne, und dessen Gerichtsschreiber Johan Hertzfeld; Herr Kaspar Droste.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.