Konrad und Henne von Büches, Söhne des + Henne, bekunden auch für ihre Erben und Nachkommen, dass wegen der vor dem Spessart gelegenen Güter zu Schöllkrippen, zu Kahl und den umliegenden Dörfern und Gerichten mit Vogteien, Höfen etc., in denen sie in Gemeinschaft gesessen mit den Vettern Henne und Hartmann Ulner von Dieburg und deren Brüdern, die ihre Vorfahren gekauft und verpfändet hatten und von der Grafschaft Reineck zu Lehen rühren, nun der geistliche Herr Lumphe, Abt zu Seligenstadt, Henne von Bellersheim ("Beldesheim"), Sohn ihres (der A.) + Oheims Werner, und Hartmann von Weinheim entschieden haben, dass die Br. Ulner von Dieburg in den Gütern verbleiben sollen. Sie bekunden, dass sie (die Ulner) die Güter von ihnen abgelöst und sie selbst auf Güter, Kauf und Pfandschaft verzichtet haben.