Jakob von der Tynnen bekennt, von der Äbtissin des Stifts Überwasser, Ida von Vörden, mit dem Kaltenhofe im Kirchspiel S. Lamberti vor Münster, und den dazugehörigen Gütern Schuffuting, Weddehagen und Averbecking im Kirchspiel Everswinkel, und dem Angelkotten im Kirchspiel Sendenhorst, in Dienstmanns- Statt, belehnt zu sein