A: Pfalzgraf Johann von Pfalz-Neumarkt. S: A. E: Endres Prünster von Nürnberg. Betreff: Verleihung des Blechhammers an der Pegnitz unterhalb der Sägemühle, genannt der Rauhenstein (Lkr. Eschenbach), mit Grund, Boden und Hofstätten und einem ganzen Hammerwerk, wie es der verstorbene Heinrich Stromair gebaut und geschlagen hat und von dessen Erben E es gekauft hat. Einräumung von Holzrechten, des Gebrauchs der Wege und Stege, des Viehtriebs in den Wald, der Erlaubnis nach Lehm und Mergel zu graben, Steine zu brechen, den Fluss der Pegnitz nach Notdurft des Hammers zu gebrauchen, einen Graben um das Hammerwerk zu machen und die Pegnitz in diesen einzuleiten, damit sie (E und sein Schmiedvolk) umso sicherer vor unrechter Gewalt sein mögen, und der Rodung von 30 Morgen zu Wiesen und Äckern. Verpflichtung zur Reichung eines jährlichen Zinses von 4 Gulden rhein. nach Auerbach. Einräumung des gleichen Kohlrechts wie das der Hämmer zu Ranna und Rockenprucke (Rothenbruck, Lkr. Eschenbach), Erlaubnis zum Verkauf oder zur Versetzung des Hammerwerks. Das Brotgesinde Prünsters soll nur vor dem Amtmann zu Auerbach zu Recht stehen müssen. Einräumung von Zwangsrechten Prünsters gegenüber den Arbeitern seines Hammerwerks. Recht des Haustrunks, aber Verbot einer offenen Taferne.