Balthasar Beckh von Oberlenningen, wegen etlicher Untaten aus dem Land geflohen, jedoch auf Fürbitte vom Regenten zu Stuttgart begnadigt und als Einwohner wieder eingelassen, leistet freien Willens den Eid der Erbhuldigung, verspricht, sich als ein treuer, gehorsamer und frommer Untertan zu erweisen, künftig alle Zechen und Zusammenkünfte zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, und schwört U., nachdem er einige Zeit zur Strafe im Gefängnis gehalten wurde.