Abt Amandus, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster verleihen an Hans Hassawer, Bürger zu Ringsheim, und seiner Ehefrau Margarete Freyburgerin den kleinen Meierhof daselbst, den zuvor Hans Wiber innehatte, zu Erblehen. Vom Hof gehen 1651 3 Viertel Weizen und 3 Viertel Korn, 1652 und 1653 je 3 Viertel Weizen, 4 Viertel Korn und 3 Viertel Gerste, 1654 bis 1656 je 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Korn und 2 Viertel Gerste, 1657 bis 1659 je 6 Viertel Weizen, 7 Viertel Korn, 3 Viertel Gerste und 3 Viertel Haber, ab 1660 jährlich 8 Viertel Weizen, 10 Viertel Korn, 4 Viertel Gerste und 3 Viertel Haber unablösiger Gült. Die übrigen Bedingungen sind identisch mit denen der Ausfertigung von 1550 Februar 2 (siehe GLA 27 a/195). Wird der niedergebrannte Hof samt Scheuer und Stallung wieder aufgebaut, ist die frühere Gült von 35 Viertel Frucht zu leisten