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Greta Schärlin, Tochter des Hans Schärlin zu Hard, beurkundet, dass sie sich bei ihrer Freilassung durch Kloster Weingarten gegenüber Abt und Konvent verpflichtet hat, im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder seinen Leuten stets deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren, auf deren liegende Güter keine Erbansprüche zu erheben und die klösterlichen Gerechtigkeiten, vor allem dessen Fallrecht, niemals anzutasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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