Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Stuben, das durch Tod der Eheleute Hans Nusser und Christina Bendlerin frei wurde, den Eheleuten Jakob Syner und Eva Teuberin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 22 Scheffel 1 Streichen beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 3 lb d in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.