Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau ernennt, als Herrschaft des Fleckens Rust, nach Ableben des bisherigen Amtsschreibers Lorenz Schielin, den Licentiaten Franz Anthoni Zäpffel in Straßburg zu dessen Nachfolger, welcher die Stelle zusammen mit der Amtsschreiberei in Bischheim und Obenheim, die er bereits innehat, versehen soll, und sofort der Gemeinde vorgestellt und auf die Herrschaft vereidigt wird. In Anbetracht seiner Verdienste werden folgende neue Diäten festgelegt: bei Inventuren und Verlassenschaftsabteilungen pro Tag 2 fl. 5 ß für Ausführung von Inventuren und Teilregister pro Blatt 1 ß, wogegen er sich hinsichtlich der Gebühren bei Käufen, Rechnungen u.a. nach der Ettenheimer Taxe richten soll, was alles mit Zustimmung der Ortsvorgesetzten geschehen ist, die sich ihrerseits verpflichten, dem neuen Amtsschreiber die Amtsunterlagen seines Vorgängers auszuhändigen. U.: der Aussteller Joseph Schwarz, Stabhalter Antoni Schulz, Heimburger Marx Erny, des Gerichts Trutwin Hauser, des Gerichts Benedictus Bachmann, des Gerichts Hans Jerg Anshelm, des Gerichts Carl Weizenegger, des Gerichts Licentiat Zäpffel Or. Pap. Mit 2 Nachschriften, wonach der Aussteller den Carl Weizeneckher an Stelle des Johannes Joseph zum Gerichtsmann und den hiesigen Stubenwirt Anthoni Schmitt zum Gerichtsschreiber annimmt, die beide sofort vereidigt werden U. des Ausstellers