Vor dem Hofesrichter zu Barkhoven Eberhard Wittenhorst, der in stede ind stoele eines rechten gehegten Gerichts saß, ist der Abt Anton erschienen. Anwesend waren als Umstand Jorien Asschebroick (Asschen-), Drost und Hermann Hoeffken, Richter zu Werden. Der Abt hat das Erscheinen sämtlicher Hofesleute des Hofes Barkhoven verlangt und hat Auskunft darüber gefordert, auf welche Weise er und das Kloster die jährlichen Renten, Gülten, Pacht, Zinse, upval, nederval und alle anderen Rechte von den Hofesgütern und Leuten einnehmen und pfänden können und wie es der bisherige Brauch war. Der Hofesrichter hat die Leute durch den Hofesfronen entbieten lassen, nämlich Noelken Prieme, Dietrich Kremer, Hermann Beiwis, Johann zu Dellwig (to Delwick), Hannes Husman, Johann Greven zu Heidhausen. Nach kurzer Beratung haben sie einstimmig ausgesagt, daß die genannte Gerechtsame des Abts und das Vogtgeld des Herzogs von Kleve von dem Hofesfronen zu Barkhoven angemahnt und gepfändet werden. Die Pfänder werden dann vor dem Hofesrichter verkauft. Sie haben nie etwas anderes von ihren Eltern oder Vorfahren gehört. Der Richter hat mit Zustimmung der Hofesleute gesiegelt. - Gegeven ... des neisten donderdages na nien jairs dage.