Hohenlohe contra Brandenburg betreffend die von Brandenburg Hans Ehrenfried von Asperg auf Verunterpfändung seiner Güter vorgestreckte hernachmals aber nach Absterben dessen von Asperg seinen hinterlassenen Kindern wider aufgekündete 6.000 fl. Capital, deswegen Brandenburg sich an die Unterpfand halten, und die absperrlichen gegen Hohenlohe verkaufte Untertanen zu Lendsiedel in Pflichten nehmen wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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