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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johann gen. Fritschenhans von Ottersweier, dass er von genannten, in seinem Besitz befindlichen Gütern zu Wolfhag und Lauf der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 1 Viertel Korn schuldet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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