Suchergebnisse
  • -6 von 4.959

Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Johann gen. Fritschenhans von Ottersweier, dass er von genannten, in seinem Besitz befindlichen Gütern zu Wolfhag und Lauf der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 1 Viertel Korn schuldet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...