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Verordnung: Die Preußische Regierung macht Mitteilung, dass Königlich Preußische Beamte erst nach Erteilung von Heiratskonsensen auch in Hessen verehelicht werden dürfen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
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Verordnung: Die Preußische Regierung macht Mitteilung, dass Königlich Preußische Beamte erst nach Erteilung von Heiratskonsensen auch in Hessen verehelicht werden dürfen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.4 Eheschließungen, Sterbefälle, Geburten, Vormundschaft, Standesregister
Darmstadt, 1874 Oktober 16
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