Stiftungsurkunde, kraft welcher der durchlauchtige Fürst Joseph zu Schwarzenberg über das ihm von den getreuen Untertanen dargebrachte Dongratuit die Bestimmung traf, dass es als Stiftungskapital verzinslich angelegt und der Zinsenertrag für arme, besonders kranke Untertanen gewissenhaft verwendet werden soll.

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Staatsarchiv Nürnberg