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Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Geldern bringen der kgl. Kommission ihre verbrieften Rechte vor, im Stadtbann das Wild zu bejagen und die Jagd in drei Parzellen an den Meistbietenden zu verpachten; Geldern, den 26. Oktober 1725 (mit einer Replik der Kommission vom 3. Dezember 1725)

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Kreisarchiv Viersen
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