1.) Das Dorf Frankershausen [Ortsteil der Gem. Berkatal, Werra-Meißner-Kr.] und das Dorf Ahrenberg [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meiß...
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Urk. 14, 4319
A I u, von Dörnberg sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Döringenberg, Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Do-Du >> Dörnberg, von >> 1360-1499
1463 Oktober 02
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das Dorf Frankershausen [Ortsteil der Gem. Berkatal, Werra-Meißner-Kr.] und das Dorf Ahrenberg [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.], jeweils mit Zubehör, als Erblehen; 2.) die Wüstung zu Engelrode [Wüstung auf der Gemarkung der Gem. Breitenbach am Herzberg, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] bei Breitenbach als Erblehen; 3.) elf Hufen Land mit ihrem Zubehör in der Feldmark und vor dem Dorf Frankershausen und zehn Höfe zu Frankershausen als Mannlehen; 4.) drei Hufen Land zu Orferode [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.] mit ihrem Zubehör; 5.) dreiviertel Land von einer Hufe zu Orferode; 6.) die Hälfte der Wüstung zu Ellershausen [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.] mit ihrem Zubehör; 7.) alle anderen Güter im Gericht Bilstein, die die 1463 Belehnten bereits zuvor innehatten; 8.) anderthalb Hufen Land und sechs Höfe mit ihren Häusern und ihrem Zubehör zu Orferode; 9.) ein Berg an der halben Mark zu Orferode, wie diesen ehemals die von Wickersrode und danach das Kloster Germerode als Pfandbesitz innehatten; die von Dörnberg hatten das Lehnsstück vom Kloster Germerode wieder eingelöst; 10.) eine Hufe Land und ein Hof zu Rieden [heute Oberrieden, Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.]; 11.) zwei Hufen Land im Feld zu Lindewerra [Gem., Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg, Lkr. Eichsfeld] diesseits der Werra in Richtung (Riedenwert) mit ihrem Zubehör, die Hermann Wilhelm von den 1463 Belehnten zu Lehen trägt; 12.) ein freies Haus und ein Hof zu Allendorf [heute Bad Sooden-Allendorf, Stadt, Werra-Meißner-Kr.], gelegen am neuen Markt; 13.) eine Wiese im Feld zu Hone [heute Oberhone, Stadtteil von Eschwege, Werra-Meißner-Kr.] unter der Stegmühle; 14.) ungefähr drei Hufen Land zu Wolfterode [Ortsteil der Gem. Meißner, Werra-Meißner-Kr.] mit ihrem Zubehör, genannt das Sengelbrechtgut, wie es die 1463 Belehnten von der Sengelbrecht, Bürgerin zu Eschwege, gekauft hatten; 15.) die vom verstorbenen Bruder der 1463 Belehnten, Berthold von Dörnberg, heimgefallenen Lehen, nämlich: 15a.) ein Burgsitz auf der Burg Bischhausen [Burg auf der Gemarkung der Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.], gelegen unter dem Turm, als Burglehen; 15b.) anderthalb Hufen zu Bischhausen [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] als Burglehen; 15c.) eine Fischweide und ein Weinberg zu Bischhausen als Burglehen; 15d.) eine Fischweide zu Unterrieden [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] als Burglehen; 16.) 16 Malter Frucht zu Reichensachsen [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.], zu Vierbach [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.], zu Wichmannshausen [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] und andernorts auf der Werra als Mannlehen; im Einzelnen sind die 16 Malter Frucht zu liefern: 16a.) von einem Siedelhof, einem Erdgadem auf dem Kirchhof und einer Hufe in der Feldmark zu Reichensachsen, das alles derzeit (Schyntze) innehat; 16b.) von einer Hufe Land zu Vierbach mit den dazu gehörenden Höfen, die derzeit die (Smedde) innehaben; 16c.) von einer Hufe Land zu Wichmannshausen, gelegen auf der Netra, die derzeit die (Henninge) innehaben; 17.) zwei Gärten zu Reichensachsen als Mannlehen; 18.) das Kirchlehen zu Rieden [heute Oberrieden, Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.]; 19.) ein freies Vorwerk zu Rieden [Oberrieden], das fünf Höfe und sechs Hufen Land beinhaltet, als Mannlehen; 20.) ein Gut zu Rieden [Oberrieden], das drei Hufen Land beinhaltet, aber nicht frei, sondern dem Landgrafen von Hessen zu Diensten verpflichtet ist, als Mannlehen; 21.) vier im Einzelnen beschriebene Höfe zu Rieden [Oberrieden], die nicht frei sind, als Mannlehen; 22.) der Mühlenzins zu Rieden [Oberrieden] als Mannlehen; 23.) die Gehölze genannt der Suling, der Selbach, der Hegeberg zur Hälfte und der Sengelhorst mit ihrem Zubehör als Mannlehen; 24.) ein Zehnt von dem (Wugenknule) als Mannlehen; 25.) eine halbe Hufe Land zu Niederroßbach [Wüstung auf der Gemarkung Roßbach, Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] als Mannlehen; 26.) ein Gut zu Dohrenbach [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] als Mannlehen; 27.) elf Acker Land vor der Stadt Witzenhausen [Stadt, Werra-Meißner-Kr.], deren Lage im Einzelnen beschrieben wird; die elf Acker Land hatte der verstorbene Hans Giseke vom Landgrafen von Hessen zu Lehen getragen; die Witwe des Hans Giseke hat die Acker zeitlebens als Leibgeding inne; 28.) eine Hufe Land vor der Stadt Witzenhausen, die derzeit Ludolf (Hubenraidt) innehat und an der er auch seine Leibzucht haben soll.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg
Belehnte/r: Wilhelm, Sander und Hans von Dörnberg, Brüder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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