Herzog Friedrich Karl von Württemberg, Administrator und Obervormund, bestätigt, daß er zur Unterhaltung von geworbenen Truppen und anderer Kriegsausgaben eine Summe von 4000 fl von Ernst Friedrich von Lützelburg, Obervogt zu Lauffen, für 5 Jahre um 5 % Zins an den Kirchenkarten geliehen hat. Die Zinsen in Höhe von 200 fl sind jährlich an Johannes Baptistae [Juni 24] auszubezahlen. Nach Ablauf von 5 Jahren (bei Notfällen auch eher) kann die Summe nach vorheriger vierteljähriger Ankündigung abgelöst werden. Als Pfand werden die Gefälle des Klosters zu Herbrechtingen gestellt. Der Gläubiger hat das Recht, die Zinsen unter allen Umständen beim Klosterverwalter zu Herbrechtingen, Johann Andreas Rittberger, anzufordern.
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Herzog Friedrich Karl von Württemberg, Administrator und Obervormund, bestätigt, daß er zur Unterhaltung von geworbenen Truppen und anderer Kriegsausgaben eine Summe von 4000 fl von Ernst Friedrich von Lützelburg, Obervogt zu Lauffen, für 5 Jahre um 5 % Zins an den Kirchenkarten geliehen hat. Die Zinsen in Höhe von 200 fl sind jährlich an Johannes Baptistae [Juni 24] auszubezahlen. Nach Ablauf von 5 Jahren (bei Notfällen auch eher) kann die Summe nach vorheriger vierteljähriger Ankündigung abgelöst werden. Als Pfand werden die Gefälle des Klosters zu Herbrechtingen gestellt. Der Gläubiger hat das Recht, die Zinsen unter allen Umständen beim Klosterverwalter zu Herbrechtingen, Johann Andreas Rittberger, anzufordern.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 249 a U 61
Aus: A 248 Bü 1064
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 249 a Rentkammer: Urkunden
Rentkammer: Urkunden >> Urkunden
1691 Juni 24 (Johannes der Täufer)
Quart (Höhe x Breite)
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift des A.
Siegler: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift des A.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ