Kurfürst Friedrich [V.] von der Pfalz, bekundet, dass er, nachdem Schweickard von Gemmingen verstorben ist, seinem Rat Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und als Lehnsträger von dessen Vettern Philipp, Melchior Reinhard und Johann Sigmund, des verstorbenen Eberhards Söhne bzw. des verstorbenen Reinhards Enkel, sowie Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Bernolphs Söhne, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Türner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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