Ritter Wernher von Zimmern, Freiherr zu Meßkirch, schenkt vor dem Stadtgericht Rottweil dem Predigerkonvent daselbst eine Reihe von Gütern zu Seedorf zu einer ewigen Jahrzeit für sich und seine Angehörigen dazu ein ewiges Licht am Altar St. Johannes des Täufers in der Predigerkirche, unter Vorbehalt des Besitzes der betreffenden Güter für die Zeit seines Lebens gegen Zahlung eines Jahreszinses von einem Schilling.