Der kaiserliche Notar Johann Wolfgang Wingart von Schwäbisch Gmünd beglaubigt die Abschrift des von den Schiedsmännern Michael Auchler, Vogt zu Adelmannsfelden, Wolf Satler, woellwarthscher Schultheiß zu Heubach, Michael Beckenschmied, Schultheiß zu Aalen, Hans Kopp, Müller zu Obersontheim, am 26. April 1564 entschiedenen Streit zwischen den Gemeinden Eschach und Holzhausen über Viehtrieb und Weidgang. Berufen wurden die Schiedsrichter von den Herrschaften der Gemeinde, nämlich Schenk Christoph und Heinrich zu Limpurg, Ulrich von Rechberg-Heuchlingen, Ludwig Adelmann von Adelmannsfelden-Hohenstadt, Abt von Lorch, Stadt Gmünd. Entschieden wird nach Augenscheinsinnahme durch einzeln genannte Beauftragte. Es handelt sich um den Trieb auf dem Weidenwiesen und der Jetenhalde. (Libell, Orig. Papier Sg. des Notars)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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